Beachvolleyballplatz - Villingen-Schwenningen
Adresse: Seestraße 6, 78056 Villingen-Schwenningen, Deutschland.
Spezialitäten: Volleyballfeld.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Eingang, Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 11 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 3.8/5.
📌 Ort von Beachvolleyballplatz
Beachvolleyballplatz Seestraße 6, 78056 Villingen-Schwenningen, Deutschland
Der Beachvolleyballplatz an der Seestraße 6 in Villingen-Schwenningen ist ein großartiger Ort für Volleyball-Fans und Liebhaber des Strandvolleyballs. Dieser Spielplatz bietet eine hervorragende Infrastruktur und ist ideal für Freizeitspieler sowie für Vereine und Sportvereine, die regelmäßige Trainings- und Wettbewerbe durchführen möchten.
Spezialitäten: Volleyballfeld
- Bewährtes Sandfeld für ein angenehmes Spiel
- Gut gepflegte und saubere Spielfläche
- Inklusive Anlagen wie Duschen und Umkleidekabinen
Andere interessante Daten:
- Rollstuhlgerechter Eingang und Parkplatz
- Geeignet für Menschen mit körperlicher Behinderung
Bewertungen:
Das Unternehmen verfügt über 11 Bewertungen auf Google My Business, wobei der durchschnittliche Wert 3.8 von 5 Sternen erreicht wurde. Die Bewertungen verdeutlichen, dass der Beachvolleyballplatz ein beliebter Treffpunkt für Sportbegeisterte ist, der sowohl für Einzelspieler als auch für Gruppen geeignet ist.
Einige der positiven Bewertungen betonen die gute Pflege der Spielfläche, die angenehme Atmosphäre und die ausreichende Anzahl der Parkplätze. Allerdings gibt es auch einige negativere Bewertungen, die auf eine etwas eingeschränkte Küche im benachbarten Restaurant hinweisen, was den Besucherbereich etwas einschränken könnte.
Im Allgemeinen ist der Beachvolleyballplatz an der Seestraße 6 ein empfehlenswerter Ort für Volleyballspieler in und um Villingen-Schwenningen. Obwohl es Raum für Verbesserungen bei der gastronomischen Ausrichtung gibt, bietet der Platz eine hervorragende Infrastruktur und ist ein gern gesehener Treffpunkt für Sportler und Beobachter gleichermaßen.